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Falke in Vorgarten gefunden

Wien: Falkner bindet verletzten Falken im Garten einfach mit Strick an

VIER PFOTEN schlägt Alarm / Amtstierarzt will trotz tierschutzwidriger Haltung keine Anzeige erstatten

21.1.2020

Wien - Ein Falkner hat einen etwa sieben Monate alten Sakerfalken im Vorgarten seiner Privatwohnung im 14. Bezirk, direkt neben Gehsteig und Straße, über eine Metallklammer an einem Strick festgebunden. Nach einem Hinweis über Email waren VIER PFOTEN Mitarbeiterinnen gestern vor Ort und verständigten sofort die Polizei sowie die zuständige MA60. Laut 2. Tierhaltungsverordnung dürfen Falken nur in Volieren und mindestens paarweise gehalten werden. Der Halter des Vogels ist selbst Falkner. Seinen Angaben zufolge war das Tier gegen eine Scheibe geflogen. Er habe es daher nach Hause gebracht, um es zu „pflegen“. Der Amtstierarzt will keine Anzeige erstatten. Er gab dem Falkner lediglich die Anweisung, den Falken wieder in seine Falknerei in der Lobau zu bringen.

„Es ist völlig absurd, ein verletztes Tier so zu halten, zumal der Besitzer selbst die Gesetzeslage kennen müsste. Eine solche Haltung widerspricht nicht nur grundsätzlich der 2. Tierhaltungsverordnung, sondern ist auch Tierquälerei“, sagt VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Martina Pluda, die selbst vor Ort war. „Dass der Amtstierarzt keine Anzeige erstattet, ist für uns absolut nicht nachvollziehbar. Das kann nicht im Sinn der MA60 sein.“

VIER PFOTEN führt selbst die Eulen- und Greifvogelstation in Haringsee, die jahrzehntelange Erfahrung in der Rehabilitation dieser Tiere hat. „Sobald ein Vogel ein Anflugtrauma hat, muss er unbedingt ganz ruhig und am besten in Dunkelheit gehalten werden“, erklärt Pluda. „Ihn öffentlich in einem Vorgarten zur Schau zu stellen, ist der Genesung nicht nur abträglich, sondern verschlimmert den Zustand. Außerdem ist es illegal.“

Greifvögel dürfen nur in Volieren gehalten werden, die dauernde Anbindehaltung ist verboten. Eine Ausnahme der Anbindehaltung gilt für Falkner ausschließlich im Rahmen der Ausübung der Jagd. Die Bewegungsfreiheit des Tiers darf auch nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. „Die 2. Tierhaltungsverordnung sieht aber ganz bestimmt nicht vor, Tieren die Rehabilitation mit einer unnötig stressigen Situation noch schwerer zu machen. Die Art der Einschränkung macht den Unterschied”, sagt Juristin Pluda.

Gleich mehrere Widersprüche zur 2. Tierhaltungsverordnung

Laut VIER PFOTEN ist es gemäß der 2. Tierhaltungsverordnung auch verboten, Greifvögel schädlichem Stress durch die Nähe des Menschen oder anderer Tiere auszusetzen. „Verhaltensgerechte Rückzugsmöglichkeiten“ sind zu gewährleisten. „Das arme Tier, das ja eine Art Gehirnerschütterung hatte, saß neben dem Gehsteig und der Straße“, berichtet Pluda. „Das heißt, es sind ständig Menschen und auch Hunde vorbeigegangen. Der Verkehr stresst natürlich zusätzlich.“

Außerdem muss laut 2. THVO bei jeder Haltung Schutz vor Witterungseinflüssen, insbesondere vor Niederschlag und starker Sonneneinstrahlung gegeben sein. Pluda: „Der Vogel war an besagter Stelle völlig ohne Witterungsschutz.” Zudem sind die Vögel grundsätzlich paarweise oder in Gruppen zu halten.

Die 2. THVO besagt weiters, dass alle Einrichtungen für die Haltung so zu gestalten sind, dass Schäden, insbesondere Gefiederschäden, ausgeschlossen sind. Durch die sehr kurze Anbindung an der Metallklammer riskiert der Halter jedoch auf jeden Fall auch Verletzungen am Gefieder.

VIER PFOTEN ist über die Entscheidung des Amtstierarztes irritiert. „Es ist eindeutig, dass der Halter wider besseres Wissen gehandelt hat. Als Falkner muss er die Gesetzeslage kennen. Seine Argumentation war einfach, dass er das seit 40 Jahren so macht! Dass er einfach so davonkommt, ist völlig unverständlich.“

Außerdem sendet der Amtstierarzt eine falsche Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger. „So ein Vorgehen hilft sicher nicht, das Vertrauen in die Behörden zu festigen. Es ist wichtig, dass Missstände bei Tierhaltungen gemeldet werden. Wenn die Menschen aber denken, es hat keinen Sinn, weil ohnehin nichts unternommen wird, werden sie es sich vielleicht künftig überlegen. Wir brauchen aber nicht zuletzt die Zivilcourage der Bevölkerung, um gegen Tierquälerei aktiv vorzugehen. Wir appellieren dringend an die MA60, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken“, sagt VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Pluda.   

Update: MA60 erhebt Anzeige gegen Falkner!

VIER PFOTEN ist erfreut über die rasche Reaktion der MA60 auf unsere Aufdeckung der tierschutzwidrigen Falken-Haltung in Wien. Es ist wichtig, dass Tierquälerei von der Stadt Wien nicht geduldet und die Zivilcourage der Bevölkerung, die bei Missständen nicht wegsieht, belohnt wird. Ganz besonders möchten wir uns auch bei der engagierten Bürgerin bedanken, die uns den Fall gemeldet hat.

Mehr Informationen zur EGS finden Sie auf www.eulen-greifvogelstation.at oder jeweils aktuell auf Facebook.

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Mag. Elisabeth Penz

Mag. Elisabeth Penz

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VIER PFOTEN ist eine international tätige Tierschutzorganisation mit Hauptsitz in Wien. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden gegründete Organisation hat das Ziel, Tieren in Not mit nachhaltigen Kampagnen und Projekten zu helfen. Grundlagen dafür sind wissenschaftliche Expertise, fundierte Recherchen sowie intensives nationales und internationales Lobbying. Der Fokus liegt auf Tieren, die unter direktem menschlichen Einfluss stehen: Streunerhunden und -katzen, Nutz-, Heim- und Wildtieren wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans aus nicht artgemäßer Haltung. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sorgt VIER PFOTEN für rasche und direkte Hilfe für Tiere in Not. www.vier-pfoten.at

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