Vergifteter Rotmilan

Illegale Eulen- und Greifvogel-Verfolgung 

Eulen und Greifvögel werden noch immer auf unterschiedlichste Weise illegal verfolgt

17.9.2021

Alle heimischen Eulen- und Greifvogelarten sind durch Natur-, Jagd- und Tierschutzgesetz streng geschützt oder ganzjährig geschont. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder auf andere Art und Weise verfolgt werden. Leider gibt es trotzdem immer wieder illegale Übergriffe, die zu Verletzungen oder zum Tod der geschützten Vögel führen.  

Übersicht

Warum werden Greifvögel verfolgt?

Von manchen Jägern werden Eulen und Greifvögel als Jagdkonkurrenten betrachtet. Sie sprechen ihnen das Recht ab, sich von Tieren zu ernähren, die auch der Jäger jagen möchte. In Niederwildgebieten sind das hauptsächlich junge Feldhasen oder Fasane, die gelegentlich von Bussard oder Rohrweihe erbeutet werden. Im Gebirge ist man dem Steinadler seine jungen Gämse oder sein Murmeltier neidig und an Teichen und Flüssen sollte der See- oder Fischadler am besten keine Fische fangen. 
Geflügelhalter und Taubenzüchter möchten sich gerne die Mühe ersparen, ihre Hühner, Enten oder Tauben durch geeignete Baumaßnahmen oder die richtige Auswahl ihrer Zuchttiere vor dem Habicht oder dem Wanderfalken zu schützen.  

Ausrottung geschah früher ganz legal

Bis über die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinaus, waren die Verfolgung und oftmals auch die Ausrottung von Eulen und Greifvögeln an der Tagesordnung. Durch Abschuss, Vergiftung und Fang wurden die Bestände von vielen Arten stark reduziert, manche auch gänzlich vernichtet. Erst durch den strengen Schutz in den letzten Jahrzehnten haben sich die Bestände wieder langsam erholt. Leider ist das „Feindbild Greifvogel“ in vielen Köpfen aber immer noch allzu präsent.  

Angeschossener Fischadler

Angeschossener erblindeter Fischadler

Die wichtige Funktion von Beutegreifern

Völlig außer Acht gelassen wird dabei die wichtige Bedeutung, die Beutegreifer für ein Ökosystem darstellen. Sie verhindern durch ihre selektive Entnahme von verletzten oder kranken Tieren den Ausbruch von Seuchen und tragen durch diese Selektion von schwachen Tieren zum Erhalt einer gesunden Population bei. 
Viele Tiere, die als Schädlinge von Anbau und Vorratshaltung gelten, wie z.B. Mäuse und Ratten, werden in ihrem Bestand durch Eulen und Greifvögel auf natürliche Weise dezimiert. Zum Beispiel frisst ein Mäusebussard, wie sein Name schon sagt, hauptsächlich Mäuse und nimmt nur dann andere Beute, wenn diese, wie im obigen Absatz schon beschrieben, krank oder schwach ist. 

Durch Förderung der Eulen- und Greifvogelpopulation kann der Einsatz von Nagergiften im Haus und in der Landwirtschaft erheblich reduziert werden. 

Wie werden Greifvögel verfolgt?

Vergiftung 
Die illegale Anwendung von Gift zur Bekämpfung von Beutegreifern stellt eine besonders heimtückische Art der Verfolgung dar, da hier auf einen Schlag große Zahlen von Tieren getötet werden können. Zum Einsatz kommen meist missbräuchlich verwendete und oftmals illegale Insektizide, wie z.B. Carbofuran, mit denen Fleischköder präpariert werden. 

Vergifteter Mäusebussard

Mit Carbofuran vergifteter Mäusebussard.

Abschuss  
Spuren von Schussverletzungen können meist nur durch Röntgenbilder entdeckt werden. Es handelt sich vorwiegend um Schrotmunition, aber auch Luftdruckgewehre oder Einzelgeschosse kommen zum Einsatz. Manchmal hinterlassen Schrotgeschosse Durchlöcherungsspuren im Gefieder, dieses Merkmal eines illegalen Beschusses wird als „Schrotmauser“ bezeichnet.  

 
Fallenfang 
Jegliche Arten von Fallen, sowohl Tritt- oder Abzugeisen, aber auch Todschlagfallen wie z.B. die Conibear Falle sind durch ihre Wirkungsweise, die oft nicht zum sofortigen Tod, sondern zur Abtrennung von Extremitäten und anderen schweren Verletzungen führt, hochgradige Tierquälerei. 

Leider noch immer in Österreich erlaubt sind Lebendfallen, wie z.B. die sogenannte Nordische Krähenfalle. Diese Fallen dürfen aber ausschließlich zum Fang von Krähenvögeln verwendet werden. Sind sie mit lebenden Vögeln, z.B. mit Tauben beködert, ist klar ersichtlich, dass damit Greifvögel angelockt werden sollen. Das ist illegal und somit verboten. Eulen und Greifvögel, die irrtümlich in Krähenfallen gefangen werden, müssen sofort frei gelassen werden. Leider passiert das nicht immer.  

 
Fällen von Horstbäumen 
Das Umschneiden von Bäumen, in denen sich ein Nest einer Eule oder eines Greifvogels befindet, ist während der Brut- und Nestlingszeit verboten. Es ist auch illegal, die Brut durch absichtliches Lärmen, Schütteln oder Beklopfen des Baumes zu stören oder gar Nester zu beschießen.  

 
Aushorsten 
Die Entnahme von Eulen und Greifvögeln aus der Natur ist verboten. Das gilt auch für ihre Eier und für Jungvögel. Leider wird diese Methode häufig angewandt, um die aufgezogenen Vögel später illegal an Falkner oder Schauflieger zu verkaufen. Oft ist ein Nachweis der Naturentnahme nur durch einen Elternschaftstest möglich, da die Jungvögel meist als eigene Nachzucht deklariert werden.

Was kann ich tun?

Wenn Sie einen Fall von illegaler Greifvogelverfolgung beobachten, melden Sie diesen unbedingt der nächsten Polizeidienststelle. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die polizeilich verfolgt werden muss. Sollten Sie keine Hilfe erhalten, informieren Sie Natur- oder Tierschutzorganisationen. Machen Sie Beweisfotos oder Filme von der Tat und vom Tatort und notieren Sie Namen von Zeugen.

Bei Verdacht eines Vergiftungsfalls, berühren Sie tote Tiere oder Köder keinesfalls! Das verwendete Gift ist auch für Menschen tödlich! Rufen Sie die Gift-Hotline unter der Nummer +43 (0)676/444 66 12 an. 

Verletzte Tiere unbedingt zu einem Tierarzt mit Wildtier-Kompetenz oder in eine renommierte Wildtierstation bringen. 

Meldungen jeglicher Art illegaler Greifvogelverfolgung auch an folgende Telefonnummer: +43 (0)660 869 2327 

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