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Nordische Krähenfalle mit illegalem Köder-Vogel im Wald

Nordische Krähenfallen

Die Verwendung einer nordischen Krähenfalle ist nach wie vor in Österreich unter Auflagen gestattet

17.9.2021

Immer wieder erreichen uns Meldungen von besorgten Tier- und Naturfreunden, die im Wald, Feld oder Flur einen Gitterkäfig mit einem oder mehreren panisch flatternden Vögeln darin gefunden haben. Es ist den Menschen kaum bekannt, dass das Fangen von Krähenvögeln in solchen sogenannten „nordischen Krähenfallen“ in Österreich mit Ausnahmegenehmigungen von Bezirksverwaltungsbehörden erlaubt ist.

Übersicht

Was ist eine nordische Krähenfalle?

Es handelt sich dabei um einen ca. 3 m x 2 m x 2 m hohen Gitterkäfig, dessen Dach zur Mitte hin abgeschrägt ist. Dort befindet sich eine ca. 30 cm breite Einflug-Öffnung, die über die ganze Länge des Käfigs verläuft. In diese Öffnung ragen Metallstäbe hinein, die ein Entkommen der gefangenen Vögel verhindern sollen. Aufgrund der Querverstrebungen, die einer Leiter ähnlich sehen, wird diese Falle oft auch Leiterfalle genannt.

Wie funktioniert die Falle?

Angelockt durch in der Falle ausgelegte Köder (meist Schlachtabfälle, Aufbrüche, Eier oder andere Fleischteile) fliegen Eulen, Greifvögel, Krähen und andere Fleisch-Fressende-Arten in die Falle, um dort zu fressen. Der Weg zurück wird ihnen durch die nach innen ragenden Metallstäbe verwehrt. Krähenvögel, für die im jeweiligen Revier Abschussgenehmigungen vorliegen, werden vom zuständigen Jäger aus der Falle geholt und getötet. Andere Vögel, sogenannte „Fehlfänge“, müssen frei gelassen werden.

Unzulässige spitze Nägel in einer Krähenfalle

Spitze Nägel als unzulässiges Hindernis in einer Krähenfalle

Wie kann eine solche Falle erlaubt sein?

Die Naturschutzgesetze der österreichischen Bundesländer stellen in gleich oder ähnlich lautenden Paragraphen eindeutig fest:

Es ist für die besonders geschützten Arten verboten:

Tiere zu verfolgen, absichtlich zu beunruhigen, zu fangen, zu halten, zu verletzen oder zu töten, im lebenden oder toten Zustand zu erwerben, zu verwahren, weiterzugeben, zu befördern oder feilzubieten;

Die Verwendung nicht selektiver Fang- und Tötungsmittel für geschützte Tiere ist jedenfalls verboten.

Die angebliche selektive Wirkung der nordischen Krähenfallen beruht einzig darin, dass der Jäger irrtümlich gefangene Vögel wieder frei lassen muss. Dazu muss die Falle mindestens ein Mal täglich kontrolliert werden. Da diese geschützten Tiere aber schon vorher gefangen und dadurch eindeutig höchstgradig beunruhigt, gestresst und oft auch verletzt wurden, liegt unserer Meinung nach durch die Verwendung von nordischen Krähenfallen auf jeden Fall ein Verstoß gegen geltende Naturschutz- und Tierschutzgesetze vor. Vögel, die sich während ihres Aufenthaltes in der Falle verletzt haben oder deren Gefieder beschädigt wurde, haben nach der Freilassung kaum Überlebenschancen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass während ihrer Reproduktionszeit gefangene Vögel bei einer einmaligen täglichen Kontrolle der Falle bis zu 24 Stunden gefangen sein können. Ihre Gelege oder kleine Jungtiere überleben diese lange Abwesenheit eines Elternteiles aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.

Tauben als illegale Köder in Nordischer Krähenfalle

Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?

  • In der Falle dürfen sich keine lebenden Lockvögel befinden. Sollten Sie eine nordische Krähenfalle finden, die z.B. mit Tauben besetzt ist oder in der sich Krähen mit gestutzten Federn befinden, ist das verboten!
     
  • Das Gitter der Falle muss weit genug sein, dass kleine Vögel durchschlüpfen können. Leider werden durch die große Zahl von Fliegen und anderen Insekten, die sich auf den Fleischködern tummeln, häufig auch Singvögel, Spechte und andere Insektenfresser in nordische Krähenfallen gelockt. Die Maschenweite muss mindestens 4 cm betragen oder es müssen geeignete Ausfluglöcher für das selbstständige Entfliegen von Kleinvögeln angebracht sein.
     
  • In der Falle muss sich ein Gefäß mit frischem Wasser und genügend Futter für die gefangenen Vögel befinden.
     
  • Die Metallstäbe, die von oben in die Einflugöffnung ragen müssen abgerundet sein. Vögel, die in Panik versuchen durch die Einflugöffnung wieder nach draußen zu kommen, verletzen sich an diesen Stäben schwer. Diese Verletzungen sind natürlich noch gravierender, wenn sich spitze Nägel als Abwehr an der Öffnung befinden.
     
  • Die nordische Krähenfalle muss mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Diese Vorschrift ist in der Praxis natürlich sehr schwer zu überprüfen. Im Winter können Spuren im Schnee bei der Kontrolle helfen.
     
  • Die Falle darf nur während der erlaubten Schusszeit und wenn eine Genehmigung der Behörde für eine bestimmte Vogelart vorliegt, fängisch aufgestellt sein.
Einflugöffnung einer Krähenfalle

Einflugöffnung einer Krähenfalle.

Was kann ich tun, wenn ich eine nordische Krähenfalle finde?

  • Überprüfen Sie, ob die oben beschriebenen Vorschriften eingehalten werden.
  • Erkundigen Sie sich, ob bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Genehmigung für die Verwendung von nordischen Krähenfallen vorliegt.
  • Bei unmittelbarer Gefahr aufgrund von nicht vorschriftsmäßig aufgestellten Fallen, zeigen Sie diese bei der nächsten Polizeidienststelle an.
  • Wenn sich ein sichtbar verletztes Tier in der Falle befindet, kontaktieren Sie auf jeden Fall den/die zuständigen Amtstierarzt/in.
  • Fertigen Sie unbedingt Beweisfotos an.
  • Hilfreich ist es außerdem, eine Tierschutzorganisation und den zuständigen Landesjagdverband zu informieren.

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